German Desk in Amsterdam

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Sie suchen einen deutschen oder deutschsprachigen Anwalt in den Niederlanden? Der German Desk von MAAK Advocaten in Amsterdam berät Unternehmen aus dem DACH-Raum auf Deutsch zum niederländischen Recht. Den Titel advocaat darf nur führen, wer in den Niederlanden eingetragen ist (Art. 9a Advocatenwet). Ein deutscher Rechtsanwalt muss hier, wo Anwaltszwang besteht, mit einem niederländischen Anwalt zusammenarbeiten (Art. 16b und Art. 16e Abs. 1 Advocatenwet).

Unser German Desk in Amsterdam wird von niederländischen Anwälten mit deutschen Wurzeln geleitet. Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen. Er berät DACH-Mandanten täglich auf Deutsch, vollständig nach niederländischem Recht. Unsere Schwerpunkte sind Vertragsrecht Niederlande, Prozessführung vor niederländischen Gerichten und Produktrecht in den Niederlanden.

Was ist ein German Desk in Amsterdam?

Ein German Desk ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer niederländischen Anwaltskanzlei. Sie berät deutschsprachige Unternehmen aus dem DACH-Raum auf Deutsch, mit Kenntnissen der deutschen Unternehmenskultur, vollständig nach niederländischem Recht. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung direkt in Ihrer Sprache und nach dem Recht Ihres Zielmarktes erfolgen.

Viele deutsche Unternehmen sind auf dem niederländischen Markt aktiv. Dabei stoßen sie auf Vertragsklauseln, Kündigungsregeln und Haftungsbestimmungen, die im niederländischen Recht anders funktionieren als im deutschen, etwa bei Haftung, höherer Gewalt (overmacht) und Vertragswidrigkeit (non-conformiteit). Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam, der das niederländische Recht kennt, hilft Ihnen, diese Unterschiede rechtzeitig zu erkennen.

Ob es um einen Handelsvertrag nach niederländischem Recht, einen Vertriebsvertrag Niederlande, die Durchsetzung von Schadensersatz vor dem Rechtbank Amsterdam oder ESG-Lieferkettenverträge geht: Unser German Desk ist daher Ihr direkter Ansprechpartner. Wir bearbeiten Erstanfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden und bieten ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 30 Minuten. Rufen Sie uns an: +31 (0)20 210 31 38.

Warum MAAK Advocaten als German Desk wählen?

MAAK Advocaten ist keine Mehrspartenkanzlei, die nebenbei einen German Desk betreibt. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei in Amsterdam mit klarem Fokus auf Vertragsrecht in den Niederlanden, Prozessführung vor niederländischen Gerichten und Produktrecht Niederlande. Viele unserer Mandate fallen in eines dieser drei Kerngebiete. Konkret unterscheiden wir uns von anderen German Desks in Amsterdam durch folgende Merkmale:

  • Echter deutsch-niederländischer Hintergrund: Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen. Mehrere unserer niederländischen Anwälte haben deutsche Wurzeln. Wir verstehen daher nicht nur juristisch, sondern auch kulturell, was DACH-Mandanten bewegt.
  • Tiefes Spezialwissen im Vertragsrecht: Wir gestalten täglich Handelsverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, OEM-Verträge und ESG-Lieferkettenverträge nach niederländischem Recht.
  • Prozessführung in den ganzen Niederlanden: Unsere Anwälte treten vor allen niederländischen Rechtbanken und allen Gerechtshoven, darunter Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Arnhem-Leeuwarden, sowie bei NAI, ICC und LCIA auf.
  • Direkter Kontakt mit Ihrem Anwalt: Sie arbeiten stets mit dem Spezialisten zusammen, der Ihre Akte bearbeitet. Keine Zwischenhändler, keine langen Eskalationswege.
  • Transparente Kostenstruktur: Wir geben Ihnen vorab eine ehrliche Einschätzung zu Zeitaufwand und erwarteten Kosten.

Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) kommt es auf die Einbeziehung und den Inhalt an. Sind beide Unternehmen in den Niederlanden niedergelassen, gelten die besonderen AGB-Regeln des niederländischen Rechts, unabhängig vom anwendbaren Recht (Art. 6:247 Abs. 1 BW). Eine Klausel ist dann zum Beispiel vernichtbar, wenn der Verwender dem Vertragspartner keine angemessene Möglichkeit geboten hat, von den AGB Kenntnis zu nehmen. Darauf kann sich aber nicht berufen: eine juristische Person im Sinne von Art. 2:360 BW, die bei Vertragsschluss zuletzt ihren Jahresabschluss offengelegt hat (oder auf die zu diesem Zeitpunkt zuletzt Art. 2:403 Abs. 1 BW angewandt wurde), eine Partei, bei der zu diesem Zeitpunkt 50 oder mehr Personen tätig sind oder bei der sich dies aus einer Angabe zum Handelsregister ergibt, und eine Partei, die selbst wiederholt dieselben oder nahezu dieselben AGB verwendet (Art. 6:235 Abs. 1 und 3 BW; Art. 6:233 lit. b und 6:234 BW). Ist ein Unternehmen nicht in den Niederlanden niedergelassen, etwa Ihr deutsches Unternehmen, gelten diese besonderen Regeln nicht, auch nicht bei Wahl des niederländischen Rechts (Art. 6:247 Abs. 2 BW). Maßgeblich ist die Hauptniederlassung oder, wenn die Leistung nach dem Vertrag von einer anderen Niederlassung zu erbringen ist, diese Niederlassung (Art. 6:247 Abs. 3 BW). Gilt niederländisches Recht, kann eine Klausel dann vor allem nach Treu und Glauben unanwendbar sein (Art. 6:248 Abs. 2 BW) oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung nichtig sein (Art. 3:40 Abs. 1 BW). Wir prüfen deshalb nicht nur den Inhalt Ihrer Verträge, sondern auch, ob und wie Ihre AGB einbezogen sind.

Wer leitet unseren German Desk?

Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen. Er kennt die deutsche Rechts- und Unternehmenskultur aus eigener Erfahrung. Als niederländischer Rechtsanwalt (Advocaat) berät er DACH-Mandanten auf Deutsch in allen Fragen des niederländischen Vertragsrechts und der Prozessführung vor niederländischen Gerichten. Viele unserer DACH-Mandanten geben an, sich in der Erstberatung sofort auf Augenhöhe gefühlt zu haben.

Ergänzt wird er durch ein Team niederländischer Anwälte mit deutschen Wurzeln oder fließenden Deutschkenntnissen. Dieses Team begleitet deutsche Unternehmen beim Markteintritt in den Niederlanden, bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten vor niederländischen Gerichten. Im Schnitt verkürzt unser German Desk die Mandatsabwicklung deutlich gegenüber einem rein niederländischsprachigen Team. Namhafte deutsche Mittelständler, Hersteller und Handelsunternehmen vertrauen unserem German Desk, weil wir tatsächlich in beiden Welten zu Hause sind. Insbesondere für Unternehmen aus dem DACH-Raum, die erstmals auf dem niederländischen Markt tätig werden, reduziert ein erfahrener German Desk die durchschnittliche Zeit bis zum ersten rechtssicheren Vertragsabschluss um mehr als 50 %. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: +31 (0)20 210 31 38 oder .

Wie hilft unser German Desk im Vertragsrecht?

Das niederländische Vertragsrecht ist im Burgerlijk Wetboek (BW) geregelt. Es weist Parallelen zum deutschen BGB auf, jedoch auch wesentliche Unterschiede. Beim Verzug (ingebrekestelling, Art. 6:82 BW), bei der Vertragsauflösung (ontbinding, Art. 6:265 BW) und bei den Haftungsvoraussetzungen gelten im niederländischen Recht eigene Regeln. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Verträge, die vor einem niederländischen Gericht nicht standhalten. Nachfolgend sind die Vertragstypen beschrieben, die unsere Anwälte in Amsterdam gestalten und prüfen:

Vertragstyp Niederländische Bezeichnung Häufige Risiken
Liefervertrag / Kaufvertrag Koopovereenkomst / Leveringscontract Unklare Konformitätsklauseln, fehlende Rügepflichten
Vertriebsvertrag Distributieovereenkomst Fehlende Kündigungsfristen, unbegrenzte Exklusivität
Handelsvertretervertrag Agentuurovereenkomst Ausgleichsanspruch (Art. 7:442 BW), vor Vertragsende nicht zum Nachteil des Handelsvertreters abdingbar (Art. 7:445 Abs. 2 BW)
OEM- / Produktionsvertrag OEM-overeenkomst IP-Rechte, CE-Konformität, Unterauftragnehmerhaftung
Franchisevertrag Franchiseovereenkomst Informationspflichten mindestens vier Wochen vor Vertragsschluss (Art. 7:913, 7:914 BW)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Algemene Voorwaarden Unwirksame Einbeziehung, fehlende Exoneratieclausules
ESG-Lieferkettenvertrag ESG-leveranciersovereenkomst CSDDD, EUDR, Forced Labour Regulation

Viele produktbezogene B2B-Ansprüche entstehen aus unzureichend ausgearbeiteten Konformitätsbestimmungen im zugrundeliegenden Kaufvertrag. Folglich prüfen unsere Anwälte nicht nur, was im Vertrag steht, sondern auch, was fehlt. Darüber hinaus übersetzen wir branchenspezifische Anforderungen an CE-Kennzeichnung, Qualitätsmanagement und ESG-Compliance unmittelbar in vertragliche Klauseln.

Was gilt bei der Kündigung eines Vertriebsvertrags nach niederländischem Recht?

Ein typischer Fall: Ein deutscher Hersteller beendet einen langjährigen Exklusivvertriebsvertrag (distributieovereenkomst) mit einem niederländischen Händler, und der Vertrag enthält keine Kündigungsregelung. Gilt niederländisches Recht und sehen weder Gesetz noch Vertrag eine Regelung vor, ist ein solcher Vertrag auf unbestimmte Zeit grundsätzlich kündbar. Je nach Art und Inhalt des Vertrags und den Umständen können Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid) aber verlangen, dass ein ausreichend gewichtiger Kündigungsgrund vorliegt, eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten oder eine (Schadens-)Ersatzleistung angeboten wird (Hoge Raad, 28. Oktober 2011, ECLI:NL:HR:2011:BQ9854, r.o. 3.5.1). Eine klare Kündigungsregelung im Vertrag verringert deshalb das Risiko eines Streits über Schadensersatz.

Wie vertritt unser German Desk vor niederländischen Gerichten?

Die Prozessführung vor niederländischen Gerichten unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Praxis. Das niederländische Zivilprozessrecht (burgerlijk procesrecht) sieht andere Fristen und andere Schriftsatzstrukturen vor. Zudem bietet es spezifische Beweissicherungsmöglichkeiten. Außer in Sachen vor dem Kantonrichter (kantonrechter) können Sie nur durch einen Anwalt (advocaat) prozessieren (Art. 79 Rv). Der Kantonrichter entscheidet unter anderem über Forderungen bis 25.000 €, es sei denn, der zugrunde liegende Rechtsgrund geht über diesen Betrag hinaus und wird bestritten, und unabhängig vom Betrag etwa über Streitigkeiten aus Handelsvertreter-, Miet- und Arbeitsverträgen (Art. 93 Rv). Im kort geding kann der Beklagte auch selbst auftreten (Art. 255 Abs. 1 Rv). Unsere Prozessanwälte treten vor allen niederländischen Rechtbanken – Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Midden-Nederland, Noord-Holland, Oost-Brabant und weiteren – und vor allen Gerechtshoven in den Niederlanden auf. Eine Kassationsbeschwerde beim Hoge Raad muss von einem advocaat bij de Hoge Raad unterzeichnet werden (Art. 407 Abs. 1 Rv). In den letzten 3 Jahren führten wir deutsch-niederländische Mandate an 9 verschiedenen Rechtbanken. Konkret vertreten wir deutsche Unternehmen in folgenden Verfahrensarten:

  • Einstweiliger Rechtsschutz (Kort Geding): Dringliche Maßnahmen binnen 2 bis 4 Wochen, beispielsweise bei drohenden Lieferstopps oder einer unmittelbaren Vertragsverletzung.
  • Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure): Urteile über Nakoming, Ontbinding oder Schadevergoeding, in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Monaten.
  • Berufung (Hoger Beroep): Erneute Beurteilung durch das Gerechtshof. Die Berufungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tag der Verkündung, im kort geding vier Wochen (Art. 339 Abs. 1 und 2 Rv). Bei Forderungen bis 1.750 € ist die Berufung in der Regel ausgeschlossen (Art. 332 Abs. 1 Rv).
  • Sicherungsbeschlag (Conservatoir Beslag): Sicherung von Vermögenswerten vor einem Urteil mit Erlaubnis (verlof) des Voorzieningenrechter nach summarischer Prüfung. Ist die Klage noch nicht erhoben, muss sie innerhalb der vom Richter gesetzten Frist von mindestens acht Tagen nach dem Beschlag folgen; der Richter kann die Frist auf Antrag vor ihrem Ablauf verlängern (bei einem Beschlag nach Art. 714 oder 718 Rv muss die Verlängerung zudem fristgerecht schriftlich mitgeteilt werden), und wird die Frist überschritten, verfällt der Beschlag (Art. 700 Abs. 1 bis 3 Rv). Für Beweismittel gibt es einen eigenen Beweissicherungsbeschlag (Art. 205 Rv).
  • Schiedsverfahren: Vertretung bei NAI, ICC, LCIA und SIAC auf Deutsch, sowohl als Kläger als auch als Beklagter.
  • Mediation und ADR: Wenn eine gütliche Einigung im Interesse Ihrer Geschäftsbeziehung liegt.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Beweisrecht. Eine Partei hat unter Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in bestimmte Daten über eine Rechtsbeziehung (Art. 194 Rv). Zur Sicherung von Beweisen kann mit Erlaubnis des Voorzieningenrechter ein Beweissicherungsbeschlag (conservatoir bewijsbeslag) gelegt werden (Art. 205 Rv). Vor einem Verfahren kann der Richter auf Antrag eine oder mehrere vorläufige Beweismaßnahmen anordnen (Art. 196 Abs. 1 Rv). Unsere Prozessanwälte nutzen diese Möglichkeiten gezielt für Ihre Strategie.

Welche Rechtsrisiken drohen in den Niederlanden?

Auf der Grundlage unserer täglichen Praxis als German Desk in Amsterdam stoßen wir bei deutschen Unternehmen auf vier besonders häufige Risikobereiche im niederländischen Recht. Bemerkenswert ist dabei, dass viele dieser Risiken durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeidbar gewesen wären:

Vertragswidrigkeit und CISG: Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt für Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG), es sei denn, die Parteien schließen es aus (Art. 6 CISG). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an (Art. 1 Abs. 3 CISG); Käufe für den persönlichen Gebrauch sind in der Regel ausgenommen (Art. 2 lit. a CISG). Das CISG gilt in 97 Staaten, darunter Deutschland, die Niederlande, Österreich und die Schweiz (UNCITRAL-Statusliste). Der Käufer muss eine Vertragswidrigkeit innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, unter Angabe ihrer Art rügen, spätestens zwei Jahre nach der tatsächlichen Übergabe der Ware, es sei denn, diese Frist ist mit einer vertraglichen Garantiefrist unvereinbar (Art. 39 CISG). Auch die Haftungsregeln weichen vom niederländischen Kaufrecht ab. Wir beraten Sie daher, ob die Anwendung des CISG in Ihrem Fall vorteilhaft ist.

Handelsvertreterrecht: Bei Ende des Vertrags hat ein Handelsvertreter (handelsagent) Anspruch auf einen Ausgleich (klantenvergoeding), soweit er neue Kunden geworben oder die Geschäfte mit bestehenden Kunden erheblich erweitert hat, der Auftraggeber daraus noch erhebliche Vorteile zieht und die Zahlung unter Berücksichtigung aller Umstände billig ist (Art. 7:442 Abs. 1 BW). Der Ausgleich beträgt höchstens eine Jahresvergütung, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (Abs. 2). Der Anspruch erlischt, wenn der Handelsvertreter ihn nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend macht (Abs. 3), und entfällt in bestimmten Fällen, etwa wenn der Handelsvertreter selbst kündigt, ohne dass Umstände, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, oder sein Alter, eine Invalidität oder Krankheit dies rechtfertigen (Abs. 4). Vor dem Ende des Vertrags kann davon nicht zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden (Art. 7:445 Abs. 2 BW). Dieser Anspruch überrascht viele deutsche Auftraggeber.

Vertragsauflösung und Verzug: Jede Pflichtverletzung berechtigt die andere Partei, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen (ontbinding), es sei denn, die Pflichtverletzung rechtfertigt dies wegen ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung nicht (Art. 6:265 Abs. 1 BW). Soweit die Erfüllung weder dauerhaft noch vorübergehend unmöglich ist, entsteht das Auflösungsrecht erst, wenn der Schuldner in Verzug ist (Art. 6:265 Abs. 2 BW). Verzug tritt in der Regel ein, wenn Sie den Schuldner schriftlich mahnen, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und die Erfüllung innerhalb dieser Frist ausbleibt (Art. 6:82 Abs. 1 BW). Ohne Mahnung tritt Verzug unter anderem ein, wenn eine feste Leistungsfrist abläuft, es sei denn, die Frist hat einen anderen Zweck, oder wenn der Schuldner mitteilt, dass er nicht erfüllen wird (Art. 6:83 lit. a und c BW). Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Erklärung, bei einem elektronisch geschlossenen Vertrag auch durch elektronische Erklärung, oder durch den Richter (Art. 6:267 BW). Viele deutsche Unternehmen, die uns bei einer Vertragsstörung kontaktieren, haben die Mahnung noch nicht verschickt. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten.

ESG-Pflichten in der Lieferkette: Viele mittelgroße Industrieunternehmen in den Niederlanden haben noch keine angemessenen ESG-Bestimmungen in ihre Lieferantenverträge aufgenommen. CSRD, CSDDD, EUDR und die Forced Labour Regulation haben jedoch unmittelbare vertragliche Konsequenzen. Unser German Desk berät Sie zu den ESG-Pflichten, die für Ihre Organisation konkret gelten.

Wie läuft ein Kort Geding ab?

Das Kort Geding ist das schnellste Instrument des niederländischen Zivilprozessrechts. Es ist ein Eilverfahren vor dem Voorzieningenrechter der zuständigen Rechtbank. Er kann in allen dringenden Sachen eine sofortige vorläufige Maßnahme treffen, wenn die Interessen der Parteien dies erfordern (Art. 254 Abs. 1 Rv). Ein Urteil liegt oft innerhalb weniger Wochen vor. In vielen der von MAAK geführten Kort-Geding-Verfahren zieht die Gegenpartei daraufhin eine außergerichtliche Einigung vor. Die Gerichtsgebühr (griffierecht) für Unternehmen, die keine natürlichen Personen sind, beträgt seit dem 1. Januar 2026 außerhalb des Kantonrichters 735 € bei einer Forderung von unbestimmtem Wert, 3.083 € bei einer Forderung bis 100.000 €, 7.062 € bis 1.000.000 € und 10.487 € darüber; ist bei mehr als 1.000.000 € eine natürliche Person Partei, gilt die nächstniedrigere Stufe (Art. 3 Abs. 6 und Anlage Wet griffierechten burgerlijke zaken).

Der Ablauf eines Kort Geding gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Schritt 1 – Strategieentwicklung: Unsere Anwälte analysieren Ihre Rechtsposition und prüfen, ob ein Spoedeisend Belang (dringendes Interesse) vorliegt.
  2. Schritt 2 – Zustellung der Dagvaarding: Die formelle Einleitung des Verfahrens; ein Termin wird unmittelbar festgelegt.
  3. Schritt 3 – Verhandlung: Beide Parteien tragen ihre Standpunkte vor. Der Voorzieningenrechter stellt gezielte Fragen.
  4. Schritt 4 – Urteil: Häufig kurz nach der Verhandlung. Der Voorzieningenrechter kann das Urteil, auch ohne Antrag, für vorläufig vollstreckbar erklären (uitvoerbaar bij voorraad, Art. 258 Rv).
  5. Schritt 5 – Vollstreckung: Wir überwachen die Umsetzung. Hat der Richter auf Antrag ein Zwangsgeld (dwangsom) festgesetzt, wird es verwirkt, wenn die Gegenpartei der Verurteilung nach Zustellung (betekening) des Urteils nicht nachkommt. Bei einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme ist kein Zwangsgeld möglich (Art. 611a Abs. 1 und 3 Rv).

Jedoch kann der Voorzieningenrechter nur vorläufige Maßnahmen anordnen; seine Entscheidung präjudiziert die Hauptsache nicht (Art. 257 Rv). Für eine abschließende Sachentscheidung ist daher ein Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure) erforderlich. Unsere Anwälte kombinieren beide Verfahrensarten häufig strategisch: Das Kort Geding sichert die dringende Position, das Bodemprocedure konsolidiert das Ergebnis auf Dauer.

Welche Leistungen bietet unser German Desk?

Unser German Desk deckt das gesamte Spektrum des niederländischen Wirtschaftsrechts für DACH-Unternehmen ab. Der Fokus liegt somit bewusst auf den Bereichen, in denen deutsche Unternehmen am häufigsten Unterstützung benötigen. Im Jahr 2024 betrafen viele unserer deutsch-niederländischen Mandate Fragen des Vertragsrechts, rund 30 % betrafen Prozessführung und etwa 15 % ESG-Lieferkettenfragen:

Leistungsbereich Konkrete Dienstleistungen Typische Dauer
Vertragsgestaltung Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen nach niederländischem Recht 1–4 Wochen
Vertragsaudit (Contractaudit) Systematische Risikoprüfung bestehender Vertragsportfolios 2–6 Wochen
Einstweiliger Rechtsschutz Kort Geding vor dem Rechtbank Amsterdam 2–4 Wochen
Hauptsacheverfahren Bodemprocedure vor niederländischen Bezirksgerichten 12–24 Monate
Berufung Hoger Beroep vor dem Gerechtshof Amsterdam 12–18 Monate
Schiedsverfahren NAI, ICC, LCIA, SIAC, deutschsprachige Vertretung 12–24 Monate
ESG-Compliance Vertragliche Umsetzung von CSRD, CSDDD, EUDR 2–8 Wochen
Markteintritt Niederlande Rechtliche Begleitung Markteintritt und Vertragsgestaltung Laufend
Produktrecht Niederlande CE-Kennzeichnung, Produkthaftung, Produktrückrufe, Marktüberwachung 1–6 Wochen

Darüber hinaus begleitet unser German Desk Sie im gesamten Bereich des Produktrechts in den Niederlanden (Productrecht): von CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung und Produktkonformität bis hin zu Produkthaftungsstreitigkeiten (Productaansprakelijkheid) und behördlich angeordneten Produktrückrufen. Ebenso vertreten wir bei ESG-Streitigkeiten wegen Greenwashing oder Verletzung von Sorgfaltspflichten. Kurz: Sie erhalten den vollständigen deutsch-niederländischen Rechtsservice aus einer Hand.

Warum wählen DACH-Unternehmen MAAK Advocaten?

MAAK Advocaten ist der bevorzugte German Desk für deutsche Unternehmen in den Niederlanden. Unsere Positionierung ist das Ergebnis einer bewussten Entscheidung: Wir spezialisieren uns auf das, was wir am besten beherrschen. Nämlich niederländisches Vertragsrecht und Prozessführung vor niederländischen Gerichten. Und wir kombinieren das mit einem deutsch-niederländischen Team, das auf beiden Seiten der Grenze verwurzelt ist. Viele unserer DACH-Mandanten beauftragen uns nach dem ersten Mandat erneut, ein Indikator dafür, dass unsere Beratung tatsächlich einen messbaren Unterschied macht.

Bei MAAK arbeiten Sie stets mit einem erfahrenen Spezialisten zusammen, der:

  • täglich Hersteller, Importeure, Händler und Lieferanten nach niederländischem Recht berät und die spezifischen Anforderungen des deutschen Mittelstands kennt;
  • das Burgerlijk Wetboek und die aktuelle Rechtsprechung der niederländischen Gerichte nicht nur kennt, sondern täglich anwendet;
  • vor allen niederländischen Rechtbanken und Gerechtshoven prozessiert, nicht nur in Amsterdam, sondern auch in Rotterdam, Den Haag, Arnhem-Leeuwarden und weiteren Standorten;
  • proaktiv auf neue niederländische und europäische Gesetze hinweist, die Ihre Verträge oder Ihre Marktposition betreffen;
  • klar kommuniziert und direkt erreichbar ist, auf Deutsch, ohne Umwege.

Wir bauen langfristige Mandantenbeziehungen auf. Das bedeutet nämlich, dass wir Ihre Organisation kennen, Ihre Lieferkette verstehen und Ihre kommerziellen Interessen in jede Beratung aktiv einbeziehen. Darüber hinaus informieren unsere Anwälte Sie frühzeitig über neue EU-Verordnungen, die Ihren Markt betreffen. Denn letztendlich ist gute Rechtsberatung eine strategische Partnerschaft, keine bloße Dienstleistung. Haben Sie eine rechtliche Frage zu einem Handelsvertrag, einem laufenden Streit oder ESG-Pflichten in Ihrer Lieferkette nach niederländischem Recht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Nachricht innerhalb eines Werktages und laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.

MAAK Advocaten – German Desk Amsterdam
Kraanspoor 34, 1033 SE Amsterdam, Niederlande
T: +31 (0)20 210 31 38
E:
W: www.maakadvocaten.nl/advocaten/advocatenkantoor-met-een-german-desk

Wie hilft unser German Desk im Produktrecht?

Das niederländische Produktrecht (Productrecht) umfasst alle Regeln rund um Sicherheit, Konformität, Kennzeichnung und Haftung von Produkten auf dem niederländischen Markt. Es ist nämlich eng mit dem Vertragsrecht verknüpft: Wer Produkte in die Niederlande liefert, trägt Verantwortung gegenüber Abnehmern, Behörden und Endverbrauchern. Viele produktbezogene Rechtsstreitigkeiten in der niederländischen Fertigungsindustrie entstehen daher aus unklaren vertraglichen Konformitätsregelungen in Kombination mit behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen.

Unser German Desk berät und vertritt deutsche Unternehmen daher in folgenden Bereichen des Produktrechts:

  • CE-Kennzeichnung und Produktkonformität: Beratung zu Konformitätsanforderungen nach niederländischem Recht. Insbesondere zur Maschinenverordnung, der Niederspannungsrichtlinie und der Bauprodukteverordnung.
  • Marktüberwachung (Markttoezicht): Rechtliche Verteidigung bei Prüfmaßnahmen der NVWA und anderer niederländischer Behörden sowie bei Bußgeldern oder Verkaufsverboten.
  • Produkthaftung (Productaansprakelijkheid): Vertretung von Herstellern, Importeuren und Händlern bei Ansprüchen wegen unsicherer oder vertragswidriger Produkte, sowohl vor allen niederländischen Rechtbanken als auch in Schiedsverfahren.
  • Produktrückrufe (Product Recalls): Strategische Begleitung bei Rückrufen, von der Risikobewertung über die Behördenkommunikation bis zur Haftungsabwehr.
  • Produktsicherheitsrecht (GPSR): Beratung zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung und deren Auswirkungen auf Ihre Vertriebs- und Lieferkettenverträge nach niederländischem Recht.

Insbesondere für deutsche Hersteller und Importeure, die über niederländische Distributoren vertreiben, ist das Produktrecht nämlich untrennbar mit dem Vertragsrecht verbunden. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam beraten daher beide Rechtsgebiete stets integriert, ein Ansatz, der Ihr Unternehmen sowohl vertraglich als auch behördlich absichert. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: +31 (0)20 210 31 38.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum German Desk

Was ist ein German Desk bei einer niederländischen Anwaltskanzlei?

Ein German Desk ist eine Abteilung innerhalb einer niederländischen Kanzlei, die Unternehmen aus dem DACH-Raum auf Deutsch berät, mit Kenntnis der deutschen Unternehmenskultur und vollständig nach niederländischem Recht. Bei MAAK Advocaten leitet Gründungspartner Martin Krüger aus Heidelberg diesen Desk zusammen mit einem Team niederländischer Anwälte mit deutschen Wurzeln.

Darf ein deutscher Anwalt in den Niederlanden vor Gericht auftreten?

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt darf in den Niederlanden im Wege der Dienstleistung tätig werden (Art. 16b Advocatenwet). Führt er seinen Titel, muss er angeben, bei welcher Berufsorganisation oder welchem Gericht er zugelassen ist (Art. 16c Advocatenwet). Wo der Beistand oder die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben ist, muss er mit einem in den Niederlanden eingetragenen Anwalt zusammenarbeiten (Art. 16e Abs. 1 Advocatenwet). Der Richter kann ihm erlauben, eine andere Sprache als Niederländisch zu verwenden (Art. 16e Abs. 6 Advocatenwet).

Berät der German Desk auch zum deutschen Recht?

Der German Desk berät auf Deutsch zum niederländischen Recht; unsere Anwälte sind niederländische advocaten (Art. 9a Advocatenwet). Unterliegt Ihr Vertrag deutschem Recht oder wird der Streit vor einem deutschen Gericht geführt, sollten Sie für diese Fragen einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Welches Recht auf Ihren Vertrag anwendbar ist, prüfen wir gern mit Ihnen.

Gilt das UN-Kaufrecht (CISG) automatisch für Verträge mit niederländischen Parteien?

Nicht für jeden Vertrag. Das CISG gilt für Kaufverträge über Waren zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten, wie Deutschland und den Niederlanden (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG). Entscheidend ist die Niederlassung, nicht die Staatsangehörigkeit (Art. 1 Abs. 3 CISG). Käufe für den persönlichen Gebrauch sind in der Regel ausgenommen (Art. 2 lit. a CISG), und die Parteien können das CISG ausschließen (Art. 6 CISG).

Hat ein Handelsvertreter Anspruch auf Ausgleich nach niederländischem Recht?

Ja, unter Voraussetzungen: Er muss neue Kunden geworben oder die Geschäfte mit bestehenden Kunden erheblich erweitert haben, der Auftraggeber muss daraus noch erhebliche Vorteile ziehen und die Zahlung muss billig sein (Art. 7:442 Abs. 1 BW). Der Ausgleich beträgt höchstens eine Jahresvergütung (Abs. 2) und muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende verlangt werden (Abs. 3). Vor Vertragsende kann davon nicht zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden (Art. 7:445 Abs. 2 BW). Streitigkeiten aus einem Handelsvertretervertrag gehören unabhängig vom Betrag vor den Kantonrichter (Art. 93 lit. c Rv).

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